Immobilienmaklerin
Der Verkauf einer Immobilie, die auf einem gepachteten Grundstück steht, ist möglich. Wichtig ist dabei, den Erbbaurechtsvertrag genau zu kennen und folgende Voraussetzungen zu beachten.
Der Erbbaurechtgeber muss von den Verkäufern für die Immobilie auf seinem Grundstück zuerst ein Angebot vorgelegt bekommen. Erst im Falle einer Ablehnung des Angebots, darf die Immobilie auf den Markt gebracht werden.
Die neuen Eigentümer übernehmen die Kosten für die Restlaufzeit des Vertrages. Deshalb ist eine längere Vertragslaufzeit für den Verkauf einer Immobilie von Vorteil, da das Nutzungsrecht der Immobilie nach Auslauf des Vertrages abläuft und das Objekt in den Besitz des Erbbaurechtgebers geht. Nach Ablauf des Vertrages kann jedoch eine Verlängerung durch den Grundstückbesitzer angeboten werden.
Die Erhöhung des Erbbauzins kann alle drei Jahre erfolgen, jedoch passiert dies oftmals nicht, sodass nicht von einer massiven Steigerung des Zinses auszugehen ist. Als Verkäufer haben Sie dadurch ein gutes Argument. Der Verkauf kann jedoch auch mit einer einmaligen Erhöhung des Zinses einhergehen, sodass dies im besten Fall bereits vor Verkauf mit dem Pächter geklärt wird.
Hinzu kommt, dass der Verpächter dem Verkauf an Interessenten widersprechen kann, wenn er deren Liquidität anzweifelt. Die Wahl qualifizierter Käufer ist dementsprechend wichtig für einen erfolgreichen Verkauf.
Die Veräußerung einer Immobilie auf gepachtetem Grundstück sollte folglich sorgfältig vorbereitet werden und immer in Absprache mit dem Erbbaurechtsgeber erfolgen.
Der Verkauf einer Immobilie, die auf einem gepachteten Grundstück steht, ist möglich. Wichtig ist dabei, den Erbbaurechtsvertrag genau zu kennen und folgende Voraussetzungen zu beachten.
Der Erbbaurechtgeber muss von den Verkäufern für die Immobilie auf seinem Grundstück zuerst ein Angebot vorgelegt bekommen. Erst im Falle einer Ablehnung des Angebots, darf die Immobilie auf den Markt gebracht werden.
Die neuen Eigentümer übernehmen die Kosten für die Restlaufzeit des Vertrages. Deshalb ist eine längere Vertragslaufzeit für den Verkauf einer Immobilie von Vorteil, da das Nutzungsrecht der Immobilie nach Auslauf des Vertrages abläuft und das Objekt in den Besitz des Erbbaurechtgebers geht. Nach Ablauf des Vertrages kann jedoch eine Verlängerung durch den Grundstückbesitzer angeboten werden.
Die Erhöhung des Erbbauzins kann alle drei Jahre erfolgen, jedoch passiert dies oftmals nicht, sodass nicht von einer massiven Steigerung des Zinses auszugehen ist. Als Verkäufer haben Sie dadurch ein gutes Argument. Der Verkauf kann jedoch auch mit einer einmaligen Erhöhung des Zinses einhergehen, sodass dies im besten Fall bereits vor Verkauf mit dem Pächter geklärt wird.
Hinzu kommt, dass der Verpächter dem Verkauf an Interessenten widersprechen kann, wenn er deren Liquidität anzweifelt. Die Wahl qualifizierter Käufer ist dementsprechend wichtig für einen erfolgreichen Verkauf.
Die Veräußerung einer Immobilie auf gepachtetem Grundstück sollte folglich sorgfältig vorbereitet werden und immer in Absprache mit dem Erbbaurechtsgeber erfolgen.