Immobilie verkaufen mit Erbbaurechtsvertrag

Anika Hoffmann

Immobilienmaklerin

Mar 14, 2024

Kann eine Immobilie auf einem gepachteten Grundstück verkauft werden?

Der Verkauf einer Immobilie, die auf einem gepachteten Grundstück steht, ist möglich. Wichtig ist dabei, den Erbbaurechtsvertrag genau zu kennen und folgende Voraussetzungen zu beachten.  

1. Vorkaufsrecht des Grundbesitzers:

Der Erbbaurechtgeber muss von den Verkäufern für die Immobilie auf seinem Grundstück zuerst ein Angebot vorgelegt bekommen. Erst im Falle einer Ablehnung des Angebots, darf die Immobilie auf den Markt gebracht werden.  

2. Restlaufzeit des Vertrages:

Die neuen Eigentümer übernehmen die Kosten für die Restlaufzeit des Vertrages. Deshalb ist eine längere Vertragslaufzeit für den Verkauf einer Immobilie von Vorteil, da das Nutzungsrecht der Immobilie nach Auslauf des Vertrages abläuft und das Objekt in den Besitz des Erbbaurechtgebers geht. Nach Ablauf des Vertrages kann jedoch eine Verlängerung durch den Grundstückbesitzer angeboten werden.

3. Erbbauzinsen:

Die Erhöhung des Erbbauzins kann alle drei Jahre erfolgen, jedoch passiert dies oftmals nicht, sodass nicht von einer massiven Steigerung des Zinses auszugehen ist. Als Verkäufer haben Sie dadurch ein gutes Argument. Der Verkauf kann jedoch auch mit einer einmaligen Erhöhung des Zinses einhergehen, sodass dies im besten Fall bereits vor Verkauf mit dem Pächter geklärt wird.  

4. Wahl qualifizierter Käufer:

Hinzu kommt, dass der Verpächter dem Verkauf an Interessenten widersprechen kann, wenn er deren Liquidität anzweifelt. Die Wahl qualifizierter Käufer ist dementsprechend wichtig für einen erfolgreichen Verkauf.

Die Veräußerung einer Immobilie auf gepachtetem Grundstück sollte folglich sorgfältig vorbereitet werden und immer in Absprache mit dem Erbbaurechtsgeber erfolgen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Wir unterstützen Sie. 

  • Fachliche Expertise  
  • Umfassende Potenzialwertanalyse 
  • Interessentenvorqualifizierung
  • Persönliche Betreuung 
  • Professionelles Multi-Channel-Marketing

1. Gemeinsamer Hausverkauf

- Gängigste und unkomplizierteste Option
- Aufteilung des Erlöses (für Abbezahlung des Kredits oder als Überschuss)
- Makler und Gutachter hilfreich für Marktwertermittlung

2. Eigentumsübertragung

- Ausgleichszahlung eines Ehegatten an den anderen, wodurch ein Ehegatte Alleineigentümer wird
- Marktwertermittlung für faire Preisermittlung der Anteile notwendig
- Klärung mit der Bank über die Regelung der Mithaftung am Kredit
- Immobilie auf Kinder übertragen: finanzielle Absicherung für diese, aber Eigentümerpflichten bedenken 
- Steuerberater heranziehen

3. Realteilung

- Aufteilung der Immobilie in zwei getrennte Wohnungen
- Beide Ehegatten begründen Wohnungseigentum an deren Wohneinheit
- Dies funktioniert besonders gut, wenn beide Parteien weiterhin gut miteinander auskommen
- Architekt für Teilungsplanung und Notar für Beurkundung notwendig

4. Teilungsversteigerung

- Teilungsversteigerung
- Beantragung beim öffentlichen Amtsgericht
- Aufteilung des Erlöses unter den Ehegatten
- Häufig finanzieller Verlust, da der ermittelte Verkehrswert meist geringer ist als der tatsächliche Marktwert

5. Vermietung an Dritte

- Vermietung der Immobilie
- Immobilie bleibt im Besitz
- Instandhaltungskosten und Mieteinahmen werden zur Hälfte aufgeteilt
- Bedingt gutes Verhältnis der Ehegatten, aufgrund gemeinsamer Pflichten und Entscheidungen bezüglich der Immobilie
Immobilie verkaufen mit Erbbaurechtsvertrag
Immobilie verkaufen mit Erbbaurechtsvertrag

Kann eine Immobilie auf einem gepachteten Grundstück verkauft werden?

Der Verkauf einer Immobilie, die auf einem gepachteten Grundstück steht, ist möglich. Wichtig ist dabei, den Erbbaurechtsvertrag genau zu kennen und folgende Voraussetzungen zu beachten.  

1. Vorkaufsrecht des Grundbesitzers:

Der Erbbaurechtgeber muss von den Verkäufern für die Immobilie auf seinem Grundstück zuerst ein Angebot vorgelegt bekommen. Erst im Falle einer Ablehnung des Angebots, darf die Immobilie auf den Markt gebracht werden.  

2. Restlaufzeit des Vertrages:

Die neuen Eigentümer übernehmen die Kosten für die Restlaufzeit des Vertrages. Deshalb ist eine längere Vertragslaufzeit für den Verkauf einer Immobilie von Vorteil, da das Nutzungsrecht der Immobilie nach Auslauf des Vertrages abläuft und das Objekt in den Besitz des Erbbaurechtgebers geht. Nach Ablauf des Vertrages kann jedoch eine Verlängerung durch den Grundstückbesitzer angeboten werden.

3. Erbbauzinsen:

Die Erhöhung des Erbbauzins kann alle drei Jahre erfolgen, jedoch passiert dies oftmals nicht, sodass nicht von einer massiven Steigerung des Zinses auszugehen ist. Als Verkäufer haben Sie dadurch ein gutes Argument. Der Verkauf kann jedoch auch mit einer einmaligen Erhöhung des Zinses einhergehen, sodass dies im besten Fall bereits vor Verkauf mit dem Pächter geklärt wird.  

4. Wahl qualifizierter Käufer:

Hinzu kommt, dass der Verpächter dem Verkauf an Interessenten widersprechen kann, wenn er deren Liquidität anzweifelt. Die Wahl qualifizierter Käufer ist dementsprechend wichtig für einen erfolgreichen Verkauf.

Die Veräußerung einer Immobilie auf gepachtetem Grundstück sollte folglich sorgfältig vorbereitet werden und immer in Absprache mit dem Erbbaurechtsgeber erfolgen.

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